Mittwoch, 27. Juni 2012

Volksabstimmungen auf Bundesebene sind keine Keckheit der Bürger, sondern ein Verfassungsgebot

"Der Zeitgeist hat sich gedreht: Er drängt auf die Erfüllung des Verfassungsgebots, auch Abstimmungen zu ermöglichen", schreibt Heribert Prantl in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung ("Die Zeit ist reif für Volksentscheide", www.sueddeutsche.de, 26.06.2012).
Im Artikel 20 Absatz 2 steht nicht nur etwas von Wahlen: Die Staatsgewalt "wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt". Dieses Wort "Abstimmungen" sei seit mehr als 60 Jahren "als sei es hochgefährlich, weggesperrt und in Sicherungsverwahrung gehalten worden.
Die Bürger durften auf Bundesebene zwar alle paar Jahre wählen; abstimmen aber durften sie nie. Das ist ein Verfassungsverstoß durch Unterlassen, ein Verfassungsverbrechen im Fortsetzungszusammenhang."
Prantl: "Die Forderung nach Plebisziten auf Bundesebene ist daher nicht eine Keckheit der Bürgergesellschaft, sondern ein bisher unerfülltes, aber unabänderbares zentrales Verfassungsgebot."

Die Mainstream-Politik und -Wissenschaft haben so getan, als stünde im Artikel 20 Absatz 2 nur etwas von Wahlen, sagt Prantl. Dieses Denken ist aber auch tief unten bei Bürgern angekommen, die Bürgerentscheide als ein Aufbegehren gegen die Demokratie empfinden.
Dafür ein Beispiel aus dem Leserbrief eines SPD-Mitglieds zum Bürgerbegehren zur Rettung des Zentrums Herbede, WAZ, vom 04.04.2012:



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