Sonntag, 8. Juli 2012

Meldeämter dürfen Ihre persönlichen Daten verkaufen - Widerspruch kaum möglich

Künftig dürfen Meldeämter Ihre persönlichen Daten verkaufen, ohne dass Sie dagegen widersprechen können. Dies berichtet chip.de, 05.07.2012.
Grundlage dafür ist das neue Melderechtsrahmengesetzes (MRRG), das am 27.06.2012 (Tag der Zustimmung zum ESM) vom Bundestag ohne großes Aufsehen beschlossen wurde.
Dadurch wird der Adresshandel ab 2014 einfacher.
"Welt": "Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden". "...ein Tiefpunkt des Parlamentarismus":

CHIP Online:
"Man mag sich gar nicht vorstellen, wie viel Lobbyarbeit Adresshändler und Werbe-Industrie wohl zwischen November 2011 und Juni 2012 betrieben haben müssen, damit aus einem soliden Gesetz ein Datenschutz-GAU wird. Und dann fragen sich Politiker immer wieder, warum sich die Bürger von ihnen verraten und verkauft fühlen." 
Blogger Damian: "Da versuche ich so wenig Daten, wie möglich in sozialen Netzwerken und im Netz zu hinterlassen und das gelingt mir recht gut und dann kommt der Staat und macht so etwas."

Weitere Informationen und Meinungen:
piratenpartei.de

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