Donnerstag, 21. Juni 2012

Urteil gegen Lebensmittelsupermarkt im Dorfgebiet

Das Urteil gegen den Bau einer Lebensmittelverkaufsstätte mit einer Verkaufsfläche von 800 qm ist nicht verallgemeinerbar, aber dennoch interessant für ländliche Regionen. Im Einzelfall kann ein nicht großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit 800 qm Verkaufsfläche nach § 15 Abs. 1 SAtz 1 BauNVO in einem Dorfgebiet unzulässig sein, wenn dadurch die Dorfgebietsfestsetzung im Bebauungsplan funktionslos wird.

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