Montag, 19. März 2012

Das Märchen von der Notwendigkeit eines neuen, großen Frischemarktes und Vollsortimenters

Der Rat soll am 27.03.2012 laut des gemeinsamen Beschlusses von SPD-, CDU-, Grünen- und WBG-Fraktion vom 15.03.2012 (Punkt 2 des Vorschlags) damit beauftragt werden,
"die zur Ansiedlung eines Frischemarktes (Lebensmittel-Vollsortimenter) auf der Fläche „ehem. Gerberschule“ erforderlichen Planverfahren auf den Weg zu bringen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen (Beschlüsse zur vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung)."
Als hätte Herbede keinen Frischemarkt oder Lebensmittel-Vollsortimenter! Aber den gibt es, mitten im Zentrum, auf einer ausreichend großen Verkaufsfläche von 700 Quadratmetern, die groß genug ist, um zusammen mit anderen Anbietern die Bevölkerung zu versorgen und auch  dem Wochenmarkt und anderen kleineren Anbietern in der Meesmannstraße eine Überlebenschance zu lassen.
Die Begriffe "Frischemarkt" und "Vollsortimenter" suggerieren den vielleicht ortsunkundigen Ratsmitgliedern, in Herbede gebe es nicht das volle Angebot an Lebensmitteln. Dies ist falsch. Ein PR-Trick der Supermarkt-Connection?

SPD verwendet PR-Begriffe der Konzerne im Beschlussvorschlag: "Frischemarkt" und "Vollsortimenter"

Im Beschlussvorschlag der SPD werden Begriffe verwendet, die von den Konzernen zu Werbezwecken genutzt werden, als Fachbegriffe für die Bezeichnung einer Betriebsform aber wenig taugen. So heißt es beispielsweise bei Edeka:
"Mit unseren unterschiedlichen Vertriebslinien richten wir uns in Konzept und Sortiment stets auf die Anforderungen und Kundenwünsche am jeweiligen Standort aus:
Der EDEKA aktiv markt bietet ein Lebensmittel-Vollsortiment auf einer Verkaufsfläche zwischen 400 und 1.000 qm. Charakteristisch sind servicebetonte Frische-Abteilungen."  (www.edeka.de
Aber auch die Filialen von Discountern, wie beispielsweise Netto Marken-Discount, die zum Edeka-Konzern gehören, profilieren sich  "u.a. durch ihr gut sortiertes Frische-Angebot". (www.edeka.de)

Auch der Begriff "Lebensmittel-Vollsortimenter" bezeichnet keine Betriebsform, die sich von der in der Meesmannstraße unterscheidet. Die fachlich korrekten Bezeichnungen für Betriebsformen im Lebensmitteleinzelhandel  sind "Lebensmittelmarkt", "Lebensmittelsupermarkt", "Discounter", "Verbrauchermarkt", "SB-Warenhaus". Auch Einrichtungs-, Textilkaufhäuser und Baumärkte sind für ihren Sortimentsbereich "Vollsortimenter".

Der Lebensmittelsupermarkt in der Meesmannstraße

Der Herbeder Lebensmittelsupermarkt in der Meesmannstraße bietet 700 Quadratmeter Verkaufsfläche, liegt also genau im Durchschnitt der Vekaufsflächen für sogenannte Edeka-Aktivmärkte - und ist natürlich ein Frischemarkt und Vollsortimenter!
Der Lebensmittelsupermarkt in Herbede bietet beides: Frischeabteilungen und das volle Sortiment, das gebraucht wird, um die Einwohner Herbedes angemessen zu versorgen. Der Standort in der Meesmannstraße erfüllt alle Bedingungen eines modernen Supermarktes.

Betriebswirtschaftlich gesehen kann dieser Supermarkt rentabel geführt werden, hat allerdings sichtbare Probleme, die sich jedoch mit geringem Aufwand beheben ließen und keinen Wechsel des Standortes erforderten. Dies hat übrigens auch das Gutachten von Stadt+Handel festgestellt, weshalb es sofort auf den außerordentlich erbitterten Widerstand der SPD- und CDU- Ortsvereine bzw. Fraktionen stieß. Das neutrale, von Einzelhandelsverband und IHK in Auftrag gegebene Gutachten hat die politische Absicht zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs im Gerberviertel durch eine insgesamt positive Darstellung des Zentrums durchkreuzt, und soll offenbar aus diesem Grund nicht diskutiert werden, wie es der Bürgerkreis verlangt.

Warum wurden die Begriffe "Frischemarkt" und "Vollsortimenter" statt "Lebensmittelsupermarkt" gewählt?

Aus welchem Grund die fachlich nicht korrekten Begriffe "Frischemarkt" und "Vollsortimenter" statt "Lebensmittelsupermarkt" gewählt wurden, wissen wir nicht. Aus Nachlässigkeit? Aus Zufall? Aus Absicht?

Wir wissen allerdings, dass in Witten etwas (un)gehörig schief läuft. Sollte der Rat dem Vorschlag am 27.03.2012 folgen, werden die Bürger von ihrem demokratischen Recht, die Pläne der SPD-, CDU-, Grünen- und WBG-Fraktion durch ein Bürgerbegehren zum Scheitern zu bringen, Gebrauch machen müssen.

Welche Konsequenzen zieht der schlaue Politiker aus dieser Erkenntnis?

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