Dienstag, 8. Mai 2012

Neuregelung der Einzelhandels-Steuerung im Landesplanungsrecht NRW

Zielsetzung zur Stärkung örtlicher Zentren und der Nahversorgung in NRW

Die Innenstädte sollen gestärkt und dafür der Einzelhandel gesteuert werden. Er darf sich nicht dort ansiedeln, wo er will, vor allem nicht zum Nachteil örtlicher Zentren und der Nahversorgung.
In NRW besteht breiter Konsens, großflächigen Einzelhandel zu steuern, das "zentrenschädliche Bauen auf der grünen Wiese" zu verhindern und eine geordnete und nachhaltige Stadtentwicklung zu ermöglichen - auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung.


Das Kabinett hat am 17.04.2012 den Entwurf eines sachlichen Teilplans zum großflächigen Einzelhandel gebilligt und entschieden, dass zu diesem Planentwurf ab Juni diesen Jahres ein breites Beteiligungsverfahren durchgeführt wird. In einer viermonatigen Beteiligungsfrist wird dabei allen Kommunen, ca. 200 weiteren Beteiligten und der allgemeinen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. (Landesplanung für Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012)
Es folgt den Regelungen des LEPro (Landesentwicklungsprogramm) in § 24 Abs. 3 LEPro und in § 24a LEPro, die beide nach Auffassung der Gerichte nicht den Anforderungen an verbindliche Ziele der Raumordnung entsprachen. Das LEPro und damit auch die landesplanerische Regelung zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels sind am 31.12.2011 ausgelaufen.

Neuregelungen

Der Entwurf des Landesentwicklungsplans - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel -, der am 17. April 2012 von der Landesregierung verabschiedet wurde, beinhaltet bedeutsame Neuregelungen für den großflächigen Einzelhandel. Diese betreffen insbesondere die Zulassung von "Nahversorgern" außerhalb zentraler Versorgungsbereiche, die Beschränkung von Randsortimenten für Betriebe mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment, die Überplanung von Bestandsimmobilien sowie die Behandlung schädlicher Agglomerationen nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe.
Er richtet sich gegen das "zentrenschädliche Bauen auf der grünen Wiese" und soll Projekte wie beispielsweise den Ikea-Homepark in Wuppertal oder das FOC in Werl zumindest beschränken können. Ob dies mit Hilfe des Landesentwicklungsplanes gelingen wird, werden die zu erwartenden Gerichtsurteile in Zukunft zeigen.

Wäre die Sensibilisierung für die drohende Zerstörung der Nahversorgung durch großflächigen Einzelhandel bis in die Kommunen vorgedrungen, brauchte es keine Bürgerinitiativen zu deren Schutz zu geben. Leider ist dies nicht der Fall. Dies zeigt beispielsweise die Bürgerinitiative leben wuppertal-nord e.V.

Selbst bei einem relativ kleinen Projekt wie die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelsupermarktes außerhalb des gewachsenen Zentrums in Herbede zeigt sich, dass eine Verwaltung, die nicht offen mit den Einwohnern über die zukünftige Entwicklung des Stadtteils diskutieren kann, Bürgerbegehren heraufbeschwört und die Bevölkerung spaltet. Es ist zum nachhaltigen Schaden Herbedes, dass die Verwaltung 2007 eine List anwandte, um den Bürgerwillen auszuhebeln. In Herbede wurde kurzerhand eine bis 2007 indiskutable Fläche außerhalb des gewachsenen Zentrums durch eine Markierung auf dem Papier zum Stadtteilzentrum hinzugerechnet und für die Bebauung mit einem großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb frei gegeben. Die Zerstörung des gewachsenen Zentrums wird von den Wittener Parteien SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und der Bürgergemeinschaft WBG bewusst in Kauf genommen. >>> CDU sucht Lösungsweg über Sortimentsliste - Augenwischerei?

Weiterführende Materialien zum Landesentwicklungsplan:

Edith Winkelmann

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