Freitag, 25. Mai 2012

Mehr Schutz vor irreführender Werbung?

"Mehr Schutz vor irreführender Werbung" heißt die Überschrift eines Artikels im Internetportal der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ.online, 25.05.2012).
Wer nur die Überschrift und die Einleitung liest, könnte denken, die neue Verordnung der Europäischen Kommission werde Verbraucher künftig besser vor irreführender Werbung schützen.
Sie veröffentlichte heute im Amtsblatt der Europäischen Union jedenfalls eine Liste mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel („Health Claims“). Ab dem 14. Dezember sind diese zulässigen Vorgaben in der gesamten Europäischen Union gültig und Lebensmittelhersteller müssen ihre Produktwerbung innerhalb der nächsten sechs Monate entsprechend anpassen.
Entwarnung vor irreführender Werbung kann allerdings nicht gegeben werden. Kritische Experten, meint die Apotheker Zeitung, befürchten "dass Unternehmen ihre Lebensmittel in Zukunft gezielt mit zugelassenen Health Claims anreichern könnten, um sie mit entsprechenden Gesundheitsangaben bewerben zu können".

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